Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsbedingungen

Kern-Fit GmbH

1. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kommt durch Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch die Unterschrift beider Vertragspartner zustande, der offizielle Vertragsbeginn ist dabei der 01. des folgenden Monats. Für die vorvertragliche Nutzung im aktuellen Monat berechnet sich ein Teilbetrag ab Datum der Mitgliedschaft.

Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend um jeweils einen weiteren Monat, die Kündigungsfrist für beide Vertragspartner beträgt ebenfalls einen Monat.

Das Mitglied hat das Recht die Mitgliedschaft nach vorheriger Absprache flexibel ruhen zu lassen, dabei können nur ganze Kalendermonate ausgesetzt werden. Die maximal mögliche Ruhezeit liegt bei 6 Monaten pro Jahr. Ruhemonate werden immer an das Ende der aktuellen Vertragslaufzeit angehangen. Eine Kündigung während einer Ruhezeit wird erst nach deren Ende und mit der vertraglichen Kündigungsfrist wirksam.

Eine online abgeschlossene Mitgliedschaft kann innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich oder in Textform widerrufen werden. Im Falle des wirksamen Widerrufes erstattet das Studio bis dahin bereits geleistete Zahlungen an das Mitglied zurück.

Das Mitglied ist verpflichtet bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail, an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., unverzüglich mitzuteilen.

2. Mitgliedsbeiträge

Der monatliche Beitrag wird jeweils im Voraus am Monatsersten eines jeden Monats für den jeweiligen Kalendermonat gezahlt und ist auch fällig, wenn das Mitglied die Leistungen nicht nutzt. Die Kern-Fit GmbH behält sich Anpassungen der Beiträge, insbesondere Erhöhungen der gesetzlichen Umsatzsteuer, vor.

Für eine vergünstigte Mitgliedschaft (Schüler*innen, Student*innen, Azubis) ist bei Abschluss der Mitgliedschaft ein entsprechender Nachweis erforderlich. Ist der Grund für die vergünstigte Mitgliedschaft nicht mehr gegeben, behält sich die Kern-Fit GmbH vor, das Mitglied auf die Standard-Mitgliedschaft umzustellen.

Die Kern-Fit GmbH erhebt neben dem Startpaket keine weiteren Gebühren sowie Anmeldegebühr, Servicepauschale oder Trainerpauschale.

Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Bankgebühren vom Mitglied zu tragen. Zusätzlich fällt für diesen Fall eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 an.

Im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als einem Kalendermonat, behält die Kern-Fit GmbH sich das Recht vor die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu beenden. Der offene Betrag, sowie alle Beiträge bis zum Ende der Laufzeit, werden inkl. entsprechender Bank- und Bearbeitungsgebühren, sofort fällig und nach Ablauf einer 14-tägigen Zahlungsfrist automatisch an ein Inkasso-Unternehmen weitergeleitet.

3. Studionutzung

Das Mitglied ist berechtigt den Trainingsbereich und den Kursraum des Kern-Fit während den Öffnungszeiten zu nutzen und verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit den Räumlichkeiten und dem Equipment.

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet.

Die Kern-Fit GmbH verpflichtet sich die Räumlichkeiten und die Ausstattung in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und behält sich Änderungen der Räumlichkeiten, Ausstattung und Öffnungszeiten vor.

Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, wie z.B. Getränke, Analysen, Behandlungen oder Workshops können weitere Gebühren / Kosten vom Studio erhoben werden.

4. Zutrittsmedium

Das Mitglied erhält ein Zutrittsmedium, welches ihm den 24/7 Zutritt zum Studio ermöglicht.

Ein Verlust ist unverzüglich im Studio zu melden um etwaige Funktionen entsprechend zu sperren. Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums ist eine Gebühr von EUR 5,00 fällig.

Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, behält das Studio sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor. Das Recht auf weitere rechtliche Schritte bleibt hiervon unberührt. 

5. Datenschutz

Kern-Fit erhebt, speichert und nutzt die personenbezogenen Daten des Mitglieds gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses. Bei den erhobenen Daten handelt es sich um Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Kontoverbindung. Beim Betreten des Fitnessstudios werden zudem Datum und Uhrzeit erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu einer Dauer von zwei Jahren. Die Daten werden nicht an Dritte übermittelt, ausgenommen Inkasso-Unternehmen bei berechtigtem Interesse. Nach Vertragsende werden die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht.

Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist Herr Dominic Kroll, Kern-Fit GmbH, Carl-Zeiss-Str. 14, 66740 Saarlouis, E-Mail: dominic@kern-fit.de. Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der dir ein Beschwerderecht zusteht, ist folgende: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Str. 12, 66111 Saarbrücken.

Das Mitglied hat jederzeit ein Recht auf Auskunft, ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowieso das Recht, gespeicherte Daten herauszuverlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit). Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten daraufhin nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende Schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

6. Videoüberwachung

Die Kern-Fit GmbH überwacht das Studio im Interesse der Mitglieder und unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder 24/7 über Kameras. Entsprechende Hinweise über die Speicherung sind angebracht. 

7. Schlussbestimmung

Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Im Übrigen gelten die Regeln der Hausordnung.

Die Mitglieder benutzen die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr.

Stand 11/2024

Ergänzungen Personal Training / Coaching

Coaching / Mitgliedschaft

Das Coaching findet formal im Rahmen einer entsprechenden Mitgliedschaft statt und kommt durch Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch die Unterschrift beider Vertragspartner zustande. Der offizielle Vertragsbeginn, sowie die Erstlaufzeit wird individuell vereinbart, wobei die Mitgliedschaft nach Erstlaufzeit automatisch endet.

Beide Parteien haben das Recht die Mitgliedschaft nach vorheriger Absprache flexibel ruhen zu lassen, dabei können nur ganze Wochen ausgesetzt werden.

Die Mitgliedschaft kann innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich oder in Textform widerrufen werden. Im Falle des wirksamen Widerrufes werden die bis dahin bereits geleistete Zahlungen an das Mitglied zurückerstattet.

Das Mitglied ist verpflichtet bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., unverzüglich mitzuteilen.

Bei allen Maßnahmen, Trainings- und sonstige Tipps handelt es sich lediglich um Empfehlungen, welche vom Mitglied auf eigene Verantwortung durchgeführt werden.

Zahlungen

Der Beitrag für das Coaching wird sofort fällig und standardmäßig am Monatsersten des folgenden Monats per Lastschrift eingezogen. Dieser ist auch fällig, wenn das Mitglied die Leistungen nicht nutzt.

Neben dem Beitrag für das Coaching werden keine weiteren Gebühren oder Pauschalen fällig.

Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Bankgebühren vom Mitglied zu tragen. Zusätzlich fällt für diesen Fall eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 an.

Im Falle eines Zahlungsverzugs von 4 Wochen behält die Kern-Fit GmbH sich das Recht vor die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu beenden. Der offene Betrag wird inkl. entsprechender Bank- und Bearbeitungsgebühren sofort fällig.

Werden zusätzliche Dienstleistungen oder Produkte, welche nicht im ursprünglichen Coaching enthalten sind, hinzugebucht, werden die anfallenden Gebühren hierfür standardmäßig am Monatsersten des folgenden Monats per Lastschrift eingezogen.

Studionutzung

Das Mitglied ist berechtigt den Trainingsbereich aller Kern-Fit Studios in den Öffnungszeiten zu nutzen und verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem Equipment.

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet.

Die Kern-Fit GmbH verpflichtet sich die Räumlichkeiten und die Ausstattung in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und behält sich Änderungen der Räumlichkeiten, Ausstattung und Öffnungszeiten vor.

Das Mitglied erhält ein Zutrittsmedium, welches ihm den Zutritt zu den KernFit Studios ermöglicht. Ein Verlust ist unverzüglich im Studio zu melden um etwaige Funktionen entsprechend zu sperren. Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums ist eine Gebühr von EUR 5,00 fällig.

Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

Termine

Alle Coaching-, und Personaltraining Termine werden sowohl zeitlich als auch personell individuell vereinbart und können sowohl On- als auch Offline stattfinden.

Das Mitglied verpflichtet sich pünktlich zu den Terminen zu erscheinen. Verspätet sich das Mitglied hat es das Studio schnellstmöglich darüber zu informieren. Der verspätete Start eines Termins führt standardmäßig nicht zu einer entspechenden Verlängerung

Kann das Mitglied einen Termin nicht wahrnehmen muss dieser 12 Stunden vor Beginn abgesagt werden, ansonsten gilt er als stattgefunden und wird voll abgerechnet.

Stand 06/2024